Gemäß § 73 Abs. 5, NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 idgF, wird der Voranschlag und Rechnungsabschluss in einer Form im Internet zur Verfügung gestellt, die eine weitere Verwendung ermöglicht.
Rechnungsabschluss:
Rechnungsabschluss 2023
Rechnungsabschluss 2023 in weiterverwendbarer Form
Voranschlag:
Voranschlag 2023
Voranschlag 2023 in weiterverwendbarer Form
Voranschlag 2024
Voranschlag 2024 in weiterverwendbarer Form