Voranschlag und Rechnungsabschluss

Voranschlag und Rechnungsabschluss der Gemeinde Göttlesbrunn-Arbesthal

Gemäß § 73 Abs. 5, NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 idgF, wird der Voranschlag und Rechnungsabschluss in einer Form im Internet zur Verfügung gestellt, die eine weitere Verwendung ermöglicht.

Rechnungsabschluss:

Rechnungsabschluss 2023

Rechnungsabschluss 2023 in weiterverwendbarer Form

Voranschlag:

Voranschlag 2023

Voranschlag 2023 in weiterverwendbarer Form

Voranschlag 2024

Voranschlag 2024 in weiterverwendbarer Form