Allgemeines zur Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“:
Die Pflanzenseuche wird durch das Bakterium Erwinia amylovora hervorgerufen. Große wirtschaftliche Schäden – vor allem an Apfel- und Birnbäumen, (Streuobstbäume, Intensivobstbauflächen) sowie an bestimmten Ziergehölzen – alle aus der Familie der Rosengewächse – werden verursacht. Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit, für Mensch und Tier besteht aber keine Gefahr! Die leicht übertragbare Krankheit unterliegt der MELDEPFLICHT eines jeden Gemeindebürgers!!! Wir ersuchen, die Bevölkerung zu informieren, jeden Verdacht sofort am Gemeindeamt zu melden.
Gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung der Ausbreitung:
Die NÖ Pflanzengesundheitsverordnung regelt die Maßnahmen zur Feststellung und Verhinderung
der Ausbreitung und der Bekämpfung des Feuerbrandes.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gemeinden angeführt:
• NÖ Pflanzengesundheitsverordnung § 2 Meldepflicht:
Eigentümer, Fruchtnießer, Pächter und sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken haben bereits den Verdacht des Auftretens des Schadorganismus unverzüglich dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin anzuzeigen. Dieser bzw. diese hat den Verdacht zu prüfen. Sollte sich der Verdacht erhärten (begründeter Verdacht), hat er bzw. sie (der Feuerbrand-Beauftragte der Gemeinde) den nächstgelegenen Feuerbrand Sachverständigen sowie die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer unverzüglich davon zu informieren. Der Feuerbrand-Sachverständige klärt in der Folge den Verdacht ab --> bei einem bestätigten Auftreten werden von diesem die Maßnahmen festgelegt.
• NÖ Pflanzengesundheitsverordnung § 4:
Wird das Vorhandensein des Schadorganismus bestätigt, legt die Bezirksverwaltungsbehörde zum Schutz der benachbarten Gebiete im Umkreis von bis zu 3 km um die Befallsstelle eine Befallszone fest. In NÖ gibt es ein gesetzlich verankertes Auspflanzverbot für Wirtspflanzen in Befallszonen (wird im Umkreis von 3 km um einen Befallsherd festgelegt). In dieser Zone gilt ein Auspflanzverbot für Feuerbrandwirtspflanzen. Ausgenommen davon sind Pflanzen folgender Gattungen, die der Fruchtnutzung dienen:
• Cydonia (Quitte)
• Malus (Apfel)
• Mespilus (Mispel)
• Pyrus (Birne), mit Ausnahme der Sorte Speckbirne (Synonym: Oberösterreichische Weinbirne, Zitronengelbe)
• Sorbus (z.B. Eberesche, Vogelbeere)
• Aronia (Apfelbeere)