Es wird darauf hingewiesen, dass Feuerwerke der Klasse 1 und 2 mindestens 2 Wochen vor beabsichtigtem Abschuss bei der Gemeinde unter Angabe des Zeitpunkts, der Örtlichkeit und der Menge der Raketen, angezeigt werden müssen.
Andere Klassen sind von der BH zu genehmigen.