NÖ Heizkostenzuschuss

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Liebe Bürgerinnen und Bürger!


Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen. Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. 

 Zu beachten ist: dass

  • Anträge vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können;
  • diese Anträge von der Gemeinde auf inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden;
  • positiv beurteilte Anträge ab 22. Oktober 2025 im Portalverbund in das E-Goverment Formular "Heizkostenzuschuss“ eingetragen werden können.

Antragsformular

Richtlinien

Erläuterungen


Das Formular, die Richtlinien und die Erläuterungen finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html.

Ihr Gemeinde-Team