In unserer Gemeinde gibt es mehrere Tempo-30-Zonen, die dem Ziel dienen, den Verkehr in Wohngebieten zu beruhigen und die Sicherheit – insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Radfahrer – zu erhöhen.
Immer wieder erreichen uns Fragen zur Vorrangregelung innerhalb dieser Zonen. Deshalb möchten wir die wichtigsten Punkte zusammenfassen.
Was ist eine 30er-Zone?
Eine 30er-Zone ist ein durch Verkehrszeichen gekennzeichneter Bereich, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Sie wird meist in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr zu verlangsamen und die Lebensqualität zu verbessern.
Welche Vorrangregel gilt?
In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich die Regel:
„Rechts vor Links“ (laut § 19 Abs. 1 StVO), sofern keine Verkehrszeichen eine andere Regelung treffen.
Das bedeutet:
- An ungeregelten Kreuzungen innerhalb der 30er-Zone haben Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorrang.
- Diese Vorrangregel soll dazu beitragen, dass alle Verkehrsteilnehmer aufmerksamer und vorsichtiger fahren.
Achtung: Ausnahmen möglich
In bestimmten Fällen – zum Beispiel bei besonders unübersichtlichen Kreuzungen oder bei Durchzugsstraßen – kann durch Verkehrszeichen (z. B. „Vorrangstraße“ oder „Vorrang geben“) eine abweichende Regelung getroffen werden. In diesen Fällen gelten selbstverständlich die aufgestellten Schilder.
Unsere Empfehlung
- Fahren Sie besonders aufmerksam und rücksichtsvoll.
- Beachten Sie die geltende Rechts-vor-Links-Regelung.
- Rechnen Sie jederzeit mit querenden Kindern, Fußgängern oder Radfahrern.
Verkehrssicherheit geht uns alle an
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich an die Vorschriften zu halten und mit Rücksicht unterwegs zu sein. Nur so kann die 30er-Zone ihren Zweck – mehr Sicherheit und Lebensqualität – erfüllen.