Aufschließungsabgabe

Die Aufschließungsabgabe wird berechnet aus der Quadratwurzel der Fläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient.

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt derzeit € 580,-. 

 

Der Bauklassenkoeffizient beträgt:  

in der Bauklasse I         1,00 und 

bei jeder weiteren zulässigen Bauklasse um je 0,25 mehr, 

in Industriegebieten ohne Bauklassenfestlegung 2,00 

bei einer Geschoßflächenzahl 

- bis zu 0,8         1,5 

- bis zu 1,1        1,75 

- bis zu 1,5         2,0 

- bis zu 2,0        2,5 und 

- über 2,0           3,5

 

Ist eine höchstzulässige Gebäudehöhe festgelegt, ist der Bauklassenkoeffizient von jener Bauklasse abzuleiten, die dieser Gebäudehöhe entspricht. Im Falle einer gleichzeitig festgelegten Geschoßflächenzahl ist jedoch diese für den Bauklassenkoeffizienten maßgeblich.

Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan beträgt der Bauklassenkoeffizient mindestens 1,25, sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird oder zulässig ist, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.

 

Zuständig