Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben gemäß § 15 NÖ BO für NÖ sind mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.:

  • Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland.
  • Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen.
  • Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.
  • Die Anbringung von Wärmeschutzverkleidungen

usw.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens (2-fach)
  •  

    Empfehlung:

    Nutzen Sie unseren kostenlosen Sprechtag mit dem Bausachverständigen jeden 1. Montag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr am Gemeindeamt in 2464 Göttlesbrunn, Dorfplatz 1! 

    Zuständig

    Formulare