Anzeigepflichtige Vorhaben gemäß § 15 NÖ BO für NÖ sind mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.:
- Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland.
- Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen.
- Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.
- Die Anbringung von Wärmeschutzverkleidungen
usw.
Bitte mitbringen:
Anzeige formlos,
Skizze des Bauvorhabens (2-fach)
Empfehlung:
Nutzen Sie unseren kostenlosen Sprechtag mit dem Bausachverständigen jeden 1. Montag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr am Gemeindeamt in 2464 Göttlesbrunn, Dorfplatz 1!