Deichgräbergewerbe; Drogistengewerbe gemäß § 216 GewO 1994, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie den Handel mit Chemikalien zur Weinbehandlung; Betrieb von Tankstellen; Handelsgewerbe; gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 8 Kraftfahrzeugen; Landesprodukte und Baustoffe